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RFH, 22.11.1933 - VI A 856/33 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 23.01.1964 - IV 8/62 U
Behandlung von Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte im …
Der Verpflichtete kann die Rente nach § 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG als Sonderausgabe absetzen; der Empfänger hat die empfangenen Rentenbezüge nach § 22 Ziff. 1 a EStG zu versteuern (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 856/33 vom 22. November 1933, RStBl 1934 S. 338; Urteil des Bundesfinanzhofs VI 27/56 U). - BFH, 05.07.1957 - VI 74/55 U
Zurechnung der Mieteinnahmen bei entgeltlicher Bestellung eines Nießbrauchs an …
Der erkennende Senat ist in dem angeführten Urteil der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs gefolgt (VI A 856/33 vom 22. November 1933, Slg. Bd. 34 S. 340, Reichssteuerblatt - RStBl - 1934 S. 338), der für diese Fälle die Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht nur angenommen hat, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung des Unterhaltsverpflichteten und des Unterhaltsberechtigten ein offensichtliches Mißverhältnis besteht. - BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U
Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich …
Nach der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 856/33 vom 22. November 1933 (Slg. Bd. 34 S. 340, RStBl 1934 S. 338) sollten die Steuerbehörden nur in beschränktem Maße prüfen, ob Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. - BFH, 10.04.1953 - IV 384/52 U
Abzugsfähigkeit von für eine Forderung entstehenden Schuldzinsen unter …
Anders ist die Rechtslage, wenn der Leistung der Eltern eine Leistung der Kinder gegenübersteht (Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 856/33 vom 22. November 1933, RStBl. 1934 S. 338).